AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Biehler Medical eine Marke der Biehler Sportswear GmbH & Co. KG für die Herstellung und den Vertrieb von Gesundheitsprodukten.
1. Allgemeines
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Biehler Sportswear GmbH & Co. KG, Eichelbergstraße 16, 09212 Limbach-Oberfrohna (im folgenden BIEHLER) und dem Kunden in der zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 13 BGB natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind entsprechend § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.5. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Konditionen für sämtliche Leistungen von BIEHLER sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für die Darstellung von Waren und Leistungen in Katalogen, in sonstigen Produktbeschreibungen oder Unterlagen, auch in elektronischer Form. Eine solche Darstellung stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware oder Leistung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. BIEHLER wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung oder Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, außer wenn BIEHLER dies ausdrücklich erklärt.
2.3. BIEHLER ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. BIEHLER kann die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – ablehnen oder kann die Bestellung auf die haushaltsübliche Menge begrenzen.
2.4. Alle nach Bestellung des Kunden getroffenen Vereinbarungen zwischen BIEHLER und Kunde zwecks Ausführung des Vertrages werden erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich in der Auftragsfreigabe niedergelegt sind
2.5. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsfreigabe (Auftragsbestätigung) durch den Kunden gilt die Bestellung als erteilt und der Vertrag kommt zustande.
2.6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von BIEHLER zu vertreten ist.
2.7. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert, die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
3. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Biehler Sportswear GmbH & Co. KG, Eichelbergstraße 16, Gewerbegebiet Pleißa, 09212 Limbach-Oberfrohna) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die
Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
– zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
– zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
– zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
– zur Lieferung von Ton-oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement Verträgen,
– zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
4. Vergütung
4.1. Die angebotenen Preise sind bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils zum Vertragsschluss gültigen gesetzlichen Höhe enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird von BIEHLER gegenüber Unternehmern in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2. Die Preise von BIEHLER gelten gegenüber Verbrauchern ohne Transportkosten, sofern keine abweichende Vereinbarung mit BIEHLER getroffen wurde. Die Preise gelten gegenüber Unternehmern zuzüglich etwaiger weiterer Steuern, Abgaben und Zölle, Transport und Verpackung, sofern hierzu nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.3. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zuzüglich Liefer-/Versandkosten, die sich aus Bearbeitungskosten, Lieferkosten oder Portokosten zusammensetzen. Der konkrete Versand-/Lieferpreis der bestellten Ware bestimmt sich nach Größe, Gewicht, Entfernungskilometern zum Bestimmungsort, eventuellem Inselaufschlag innerhalb und außerhalb Deutschlands sowie gegebenenfalls Zollgebühren bei Auslandversendungen in nicht EG-Staaten.
4.4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist BIEHLER berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
4.5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat Unternehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
5. Zahlungsbedingungen, Lieferung, Verzug
5.1. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
5.2. Sofern Rechnungen von BIEHLER an Kunden nicht bis zu der in der Auftragsfreigabe genannten Zahlungsfrist von Kunden beglichen sind, befindet sich Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt BIEHLER pauschal Mahngebühren von 5 EUR je Mahnung. Dem Kunden ist es jedoch gestattet, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
6. Erfüllungsort, Lieferzeit und Gefahrübergang
6.1. Die Lieferzeit beträgt zwischen Oktober und Februar ca. 30 Arbeitstage und zwischen März und September ca. 45 Arbeitstage ab dem Datum des Eingangs des Anzahlungsbetrages nach Unterzeichnung der Auftragsfreigabe.
6.2. Erfüllungsort für Warenlieferungen zwischen Unternehmern ist der Sitz von BIEHLER, sofern nichts anderes vereinbart wird.
6.3. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
6.4. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
6.5. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BIEHLER.
8. Sachmängel, Verjährung
8.1. Ist der Kunde Verbraucher, hat er bei Vorliegen eines Mangels die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BIEHLER ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
8.2. Bei Unternehmern leistet BIEHLER für Mängel der Ware oder Werkleistung zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die dem Kunden durch Mängel der Ware oder Werkleistung entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.
8.4. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und BIEHLER erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind BIEHLER innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.5. Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, gegenüber Unternehmer ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.6. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Sachen für Bauwerke), § 634a BGB (Baumängel) und § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt und in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BIEHLER sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Regelungen über die Ablaufhemmung, den Neubeginn von Fristen sowie über die Haftung von BIEHLER nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8.7. Mängelansprüche für Sachmängel an Waren oder Werkleistungen erstrecken sich nicht auf Fehlfunktionen der Ware, die nach deren Lieferung auf falscher Behandlung durch den Kunden oder Dritte, v.a. auf einer nach der Produktinformation nicht vorgesehenen Anwendung oder unsachgemäßer Aufbewahrung beruhen oder die Folge von natürlicher Abnutzung sind.
8.8. BIEHLER gibt gegenüber Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Schutzrechte Dritter, unzulässige Designs
9.1. Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte durch die von BIEHLER gelieferten Waren gegenüber dem Kunden geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Waren durch den Kunden hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, wird BIEHLER nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder die Waren so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Waren gegenüber dem Dritten freistellen.
9.2. Schlägt die vorgenannte Nacherfüllung fehl oder sind diese Maßnahmen für BIEHLER unzumutbar, ist der Kunde unter Anrechnung einer angemessenen Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung berechtigt, nach seiner Wahl vom Kauf der betroffenen Ware zurückzutreten oder dessen Preis zu mindern.
9.3. Der Kunde hat BIEHLER von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf die behauptete Verletzung nicht anerkennen und darf jedwede Auseinandersetzung mit dem Dritten über die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit BIEHLER führen.
9.4. Ansprüche des Kunden aus Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung vom Kunden selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Kunden beruht, durch eine nach der Produktinformation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Ware vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von BIEHLER gelieferten Waren eingesetzt wird.
9.5. Die Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, die Verletzung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, soweit nicht in diesen Bedingungen eine Haftung vorgesehen ist.
9.6. Beschriftungen, Abbildungen oder sonstige Sonderanfertigungen auf Wunsch des Kunden, die die Privatsphäre Dritter verletzen, Pornographie enthalten, der Verbreitung von Propagandamitteln dienen oder die dazu auffordern, Straftaten zu begehen oder sich daran zu beteiligen, werden von BIEHLER nicht umgesetzt.
10. Sonstige Haftung
10.1. BIEHLER haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht verursacht werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von BIEHLER zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Referenznennung
BIEHLER darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung eventuell geschützter Bezeichnungen oder Logos. BIEHLER ist zur Nennung nicht verpflichtet. Der Kunde darf die Nennung einschränken oder untersagen, wenn wichtige Gründe vorliegen.
12. Abtretungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
12.1. Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von BIEHLER abtreten. BIEHLER wird Einverständnis nur aus wichtigem Grund verweigern.
12.2. Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis selbst zulässig.
13. Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel
13.1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von BIEHLER, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BIEHLER ist auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.3. Hat der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von BIEHLER. BIEHLER ist aber auch berechtigt, die in diesem Absatz genannten Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar.